Wer die Fachsprachprüfung ablegt und wie die Anmeldung genau läuft, hängt vom Bundesland ab. In manchen Ländern meldest du dich nach Aufforderung selbst bei der Ärztekammer an; in anderen läuft alles ausschließlich über die Approbationsbehörde, ohne eigenes Zutun. Diese Seite fasst den Stand für alle 16 Länder zusammen.
| Bundesland | Zuständige Kammer | Gebühr | Quelle |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesärztekammer Baden-Württemberg (über die Bezirksärztekammern) | 420 € | Offizielle Seite ↗ |
| Bayern | Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) | 550 € | Offizielle Seite ↗ |
| Berlin | Ärztekammer Berlin | 550 € | Offizielle Seite ↗ |
| Brandenburg | Landesärztekammer Brandenburg (LAEKB) | 487 € | Offizielle Seite ↗ |
| Bremen | Ärztekammer Bremen | 530 € prüfen | Offizielle Seite ↗ |
| Hamburg | Ärztekammer Hamburg | 550 € | Offizielle Seite ↗ |
| Hessen | Landesärztekammer Hessen (LÄKH) | 650 € | Offizielle Seite ↗ |
| Mecklenburg-Vorpommern | Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern | nicht veröffentlicht prüfen | Offizielle Seite ↗ |
| Niedersachsen | Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) | 595 € | Offizielle Seite ↗ |
| Nordrhein-Westfalen | Ärztekammer Nordrhein bzw. Ärztekammer Westfalen-Lippe (zwei Kammerbezirke) | 430 € (Nordrhein) bzw. 400 € (Westfalen-Lippe) | Offizielle Seite ↗ |
| Rheinland-Pfalz | Bezirksärztekammer Rheinhessen (Mainz), im Auftrag der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz | 425 € | Offizielle Seite ↗ |
| Saarland | Ärztekammer des Saarlandes | nicht veröffentlicht prüfen | Offizielle Seite ↗ |
| Sachsen | Sächsische Landesärztekammer (SLAEK) | 590 € | Offizielle Seite ↗ |
| Sachsen-Anhalt | Ärztekammer Sachsen-Anhalt (AEKSA) | 500 € | Offizielle Seite ↗ |
| Schleswig-Holstein | Keine eigene Kammerprüfung — die Prüfung wird von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag Schleswig-Holsteins abgenommen | nicht veröffentlicht prüfen | Offizielle Seite ↗ |
| Thüringen | Landesärztekammer Thüringen (LÄKT) | 600 € | Offizielle Seite ↗ |
Bundesweit lassen sich die Verfahren grob in zwei Muster einteilen:
Bei mehreren Ländern (u. a. Brandenburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) war der genaue Ablauf öffentlich nicht vollständig dokumentiert — Details dazu in der Länderübersicht unten.
Zuständige Kammer: Landesärztekammer Baden-Württemberg (über die Bezirksärztekammern)
Anmeldeweg: Nur über die Approbationsbehörde: Das Regierungspräsidium Stuttgart prüft den Antrag und leitet die Daten an die zuständige Bezirksärztekammer weiter. Eine eigenständige Anmeldung ist nicht vorgesehen.
Gebühr: 420 €
Zuständige Kammer: Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
Anmeldeweg: Nur über die Approbationsbehörde: Die Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe bei der Regierung von Oberbayern leitet den Vorgang ein. Die BLÄK weist ausdrücklich darauf hin, dass eine persönliche Anmeldung nicht möglich ist.
Gebühr: 550 €
Zuständige Kammer: Ärztekammer Berlin
Anmeldeweg: Eigenständige Online-Anmeldung direkt bei der Ärztekammer Berlin — allerdings erst möglich, nachdem das LAGeSo die Eingangsbestätigung für den Approbationsantrag ausgestellt hat.
Gebühr: 550 €
Zuständige Kammer: Landesärztekammer Brandenburg (LAEKB)
Anmeldeweg: Das Anmeldeformular wird zusammen mit einer Ausweiskopie direkt an die LAEKB geschickt. Ob dem zwingend eine Bestätigung der Approbationsbehörde vorausgehen muss, war in den verfügbaren Quellen nicht eindeutig zu klären — bitte direkt bei der LAEKB nachfragen.
Gebühr: 487 €
Zuständige Kammer: Ärztekammer Bremen
Anmeldeweg: Die Prüfung wird von der Ärztekammer Bremen im Auftrag der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (Approbationsbehörde) durchgeführt; die Anmeldung wird über diese Behörde eingeleitet.
Gebühr: 530 € (unbestätigt — bitte bei der Kammer nachfragen)
Zuständige Kammer: Ärztekammer Hamburg
Anmeldeweg: Die Approbationsbehörde (Amt für Arbeitsschutz) prüft den Antrag und übermittelt die Daten an die Ärztekammer, die anschließend die Gebühr in Rechnung stellt und zur Prüfung einlädt.
Gebühr: 550 €
Zuständige Kammer: Landesärztekammer Hessen (LÄKH)
Anmeldeweg: Anmeldung über das Online-Portal der LÄKH — freigeschaltet, sobald der Approbationsantrag läuft und eine Eingangsbestätigung vorliegt.
Gebühr: 650 €
Zuständige Kammer: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Anmeldeweg: Nur über die Approbationsbehörde: Für Kandidat:innen mit Wohnsitz in M-V bestätigt zunächst das LAGUS die Zulassung; diese Bestätigung wird dann per E-Mail an die Ärztekammer weitergeleitet. Für Kandidat:innen aus Schleswig-Holstein übernimmt das LASG die Anmeldung direkt.
Gebühr: nicht veröffentlicht (unbestätigt — bitte bei der Kammer nachfragen)
Zuständige Kammer: Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN)
Anmeldeweg: Nur über die Approbationsbehörde: Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) leitet den Vorgang ein. Eine eigenständige Anmeldung bei der ÄKN ist nicht möglich.
Gebühr: 595 €
Erhöht zum 1.1.2026 (zuvor 490 €) — Gebühren ändern sich, aktuellen Stand bei der Kammer prüfen.
Zuständige Kammer: Ärztekammer Nordrhein bzw. Ärztekammer Westfalen-Lippe (zwei Kammerbezirke)
Anmeldeweg: Für beide Kammern läuft der erste Antrag über die Bezirksregierung Münster (Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe, ZAG NRW), die die Daten an die zuständige Kammer weiterleitet — keine direkte Eigenanmeldung. Bei einer Wiederholungsprüfung meldet man sich bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe teils direkt per E-Mail an.
Gebühr: 430 € (Nordrhein) bzw. 400 € (Westfalen-Lippe)
Ältere Quellen nennen für Nordrhein teils niedrigere Beträge — aktuellen Stand auf aekno.de prüfen.
Zuständige Kammer: Bezirksärztekammer Rheinhessen (Mainz), im Auftrag der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Anmeldeweg: Eigenständige Anmeldung per E-Mail direkt bei der Bezirksärztekammer Rheinhessen, sobald das LSJV Koblenz die Eingangsbestätigung für den Approbationsantrag ausgestellt hat.
Gebühr: 425 €
Zuständige Kammer: Ärztekammer des Saarlandes
Anmeldeweg: Die verfügbaren Quellen bestätigen, dass die Approbationsbehörde die Daten an die Kammer übermittelt; die genauen Anmeldeschritte waren öffentlich nicht klar dokumentiert. Bitte direkt bei der Ärztekammer des Saarlandes nachfragen.
Gebühr: nicht veröffentlicht (unbestätigt — bitte bei der Kammer nachfragen)
Zuständige Kammer: Sächsische Landesärztekammer (SLAEK)
Anmeldeweg: Quellenlage deutet darauf hin, dass keine gesonderte persönliche Anmeldung nötig ist und die Gebühr vor der Einladung zu entrichten ist — der genaue Ablauf war jedoch nicht vollständig zu verifizieren. Bitte bei der SLAEK nachfragen.
Gebühr: 590 €
Zuständige Kammer: Ärztekammer Sachsen-Anhalt (AEKSA)
Anmeldeweg: Zunächst wird eine Bestätigung des Landesprüfungsamts für Gesundheits- und Heilberufe eingeholt; anschließend reicht man den Antrag inklusive dieser Bestätigung selbst bei der AEKSA ein.
Gebühr: 500 €
Zuständige Kammer: Keine eigene Kammerprüfung — die Prüfung wird von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag Schleswig-Holsteins abgenommen
Anmeldeweg: Nur über die Approbationsbehörde: Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) meldet Kandidat:innen direkt bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern an. Eine eigenständige Anmeldung ist nicht vorgesehen.
Gebühr: nicht veröffentlicht (unbestätigt — bitte bei der Kammer nachfragen)
Zuständige Kammer: Landesärztekammer Thüringen (LÄKT)
Anmeldeweg: Der Antrag wird zusammen mit einem allgemeinsprachlichen B2-Nachweis direkt bei der LÄKT eingereicht. Ob dem zwingend eine Bestätigung der Approbationsbehörde vorausgeht, war öffentlich nicht eindeutig dokumentiert.
Gebühr: 600 €
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