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FSP-Anmeldung & Kosten: alle 16 Bundesländer im Vergleich

Wer die Fachsprachprüfung ablegt und wie die Anmeldung genau läuft, hängt vom Bundesland ab. In manchen Ländern meldest du dich nach Aufforderung selbst bei der Ärztekammer an; in anderen läuft alles ausschließlich über die Approbationsbehörde, ohne eigenes Zutun. Diese Seite fasst den Stand für alle 16 Länder zusammen.

Wichtig: Gebühren und Verfahren ändern sich (Niedersachsen hat seine Gebühr z. B. zum 1.1.2026 erhöht). Einträge mit dem Hinweis „prüfen“ oder „unklar“ konnten wir nicht abschließend auf der offiziellen Seite bestätigen — verlasse dich im Zweifel immer auf die Auskunft der zuständigen Kammer, nicht auf diese Übersicht. Stand: August 2026.

Übersichtstabelle

BundeslandZuständige KammerGebührQuelle
Baden-Württemberg Landesärztekammer Baden-Württemberg (über die Bezirksärztekammern) 420 € Offizielle Seite ↗
Bayern Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) 550 € Offizielle Seite ↗
Berlin Ärztekammer Berlin 550 € Offizielle Seite ↗
Brandenburg Landesärztekammer Brandenburg (LAEKB) 487 € Offizielle Seite ↗
Bremen Ärztekammer Bremen 530 € prüfen Offizielle Seite ↗
Hamburg Ärztekammer Hamburg 550 € Offizielle Seite ↗
Hessen Landesärztekammer Hessen (LÄKH) 650 € Offizielle Seite ↗
Mecklenburg-Vorpommern Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern nicht veröffentlicht prüfen Offizielle Seite ↗
Niedersachsen Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) 595 € Offizielle Seite ↗
Nordrhein-Westfalen Ärztekammer Nordrhein bzw. Ärztekammer Westfalen-Lippe (zwei Kammerbezirke) 430 € (Nordrhein) bzw. 400 € (Westfalen-Lippe) Offizielle Seite ↗
Rheinland-Pfalz Bezirksärztekammer Rheinhessen (Mainz), im Auftrag der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz 425 € Offizielle Seite ↗
Saarland Ärztekammer des Saarlandes nicht veröffentlicht prüfen Offizielle Seite ↗
Sachsen Sächsische Landesärztekammer (SLAEK) 590 € Offizielle Seite ↗
Sachsen-Anhalt Ärztekammer Sachsen-Anhalt (AEKSA) 500 € Offizielle Seite ↗
Schleswig-Holstein Keine eigene Kammerprüfung — die Prüfung wird von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag Schleswig-Holsteins abgenommen nicht veröffentlicht prüfen Offizielle Seite ↗
Thüringen Landesärztekammer Thüringen (LÄKT) 600 € Offizielle Seite ↗

Zwei grundsätzliche Anmeldewege

Bundesweit lassen sich die Verfahren grob in zwei Muster einteilen:

Bei mehreren Ländern (u. a. Brandenburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) war der genaue Ablauf öffentlich nicht vollständig dokumentiert — Details dazu in der Länderübersicht unten.

Länderdetails

Baden-Württemberg

Zuständige Kammer: Landesärztekammer Baden-Württemberg (über die Bezirksärztekammern)

Anmeldeweg: Nur über die Approbationsbehörde: Das Regierungspräsidium Stuttgart prüft den Antrag und leitet die Daten an die zuständige Bezirksärztekammer weiter. Eine eigenständige Anmeldung ist nicht vorgesehen.

Gebühr: 420 €

Offizielle Informationsseite der Kammer ↗

Bayern

Zuständige Kammer: Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)

Anmeldeweg: Nur über die Approbationsbehörde: Die Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe bei der Regierung von Oberbayern leitet den Vorgang ein. Die BLÄK weist ausdrücklich darauf hin, dass eine persönliche Anmeldung nicht möglich ist.

Gebühr: 550 €

Offizielle Informationsseite der Kammer ↗

Berlin

Zuständige Kammer: Ärztekammer Berlin

Anmeldeweg: Eigenständige Online-Anmeldung direkt bei der Ärztekammer Berlin — allerdings erst möglich, nachdem das LAGeSo die Eingangsbestätigung für den Approbationsantrag ausgestellt hat.

Gebühr: 550 €

Offizielle Informationsseite der Kammer ↗

Brandenburg

Zuständige Kammer: Landesärztekammer Brandenburg (LAEKB)

Anmeldeweg: Das Anmeldeformular wird zusammen mit einer Ausweiskopie direkt an die LAEKB geschickt. Ob dem zwingend eine Bestätigung der Approbationsbehörde vorausgehen muss, war in den verfügbaren Quellen nicht eindeutig zu klären — bitte direkt bei der LAEKB nachfragen.

Gebühr: 487 €

Offizielle Informationsseite der Kammer ↗

Bremen

Zuständige Kammer: Ärztekammer Bremen

Anmeldeweg: Die Prüfung wird von der Ärztekammer Bremen im Auftrag der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (Approbationsbehörde) durchgeführt; die Anmeldung wird über diese Behörde eingeleitet.

Gebühr: 530 € (unbestätigt — bitte bei der Kammer nachfragen)

Offizielle Informationsseite der Kammer ↗

Hamburg

Zuständige Kammer: Ärztekammer Hamburg

Anmeldeweg: Die Approbationsbehörde (Amt für Arbeitsschutz) prüft den Antrag und übermittelt die Daten an die Ärztekammer, die anschließend die Gebühr in Rechnung stellt und zur Prüfung einlädt.

Gebühr: 550 €

Offizielle Informationsseite der Kammer ↗

Hessen

Zuständige Kammer: Landesärztekammer Hessen (LÄKH)

Anmeldeweg: Anmeldung über das Online-Portal der LÄKH — freigeschaltet, sobald der Approbationsantrag läuft und eine Eingangsbestätigung vorliegt.

Gebühr: 650 €

Offizielle Informationsseite der Kammer ↗

Mecklenburg-Vorpommern

Zuständige Kammer: Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Anmeldeweg: Nur über die Approbationsbehörde: Für Kandidat:innen mit Wohnsitz in M-V bestätigt zunächst das LAGUS die Zulassung; diese Bestätigung wird dann per E-Mail an die Ärztekammer weitergeleitet. Für Kandidat:innen aus Schleswig-Holstein übernimmt das LASG die Anmeldung direkt.

Gebühr: nicht veröffentlicht (unbestätigt — bitte bei der Kammer nachfragen)

Offizielle Informationsseite der Kammer ↗

Niedersachsen

Zuständige Kammer: Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN)

Anmeldeweg: Nur über die Approbationsbehörde: Der Niedersächsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) leitet den Vorgang ein. Eine eigenständige Anmeldung bei der ÄKN ist nicht möglich.

Gebühr: 595 €

Erhöht zum 1.1.2026 (zuvor 490 €) — Gebühren ändern sich, aktuellen Stand bei der Kammer prüfen.

Offizielle Informationsseite der Kammer ↗

Nordrhein-Westfalen

Zuständige Kammer: Ärztekammer Nordrhein bzw. Ärztekammer Westfalen-Lippe (zwei Kammerbezirke)

Anmeldeweg: Für beide Kammern läuft der erste Antrag über die Bezirksregierung Münster (Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe, ZAG NRW), die die Daten an die zuständige Kammer weiterleitet — keine direkte Eigenanmeldung. Bei einer Wiederholungsprüfung meldet man sich bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe teils direkt per E-Mail an.

Gebühr: 430 € (Nordrhein) bzw. 400 € (Westfalen-Lippe)

Ältere Quellen nennen für Nordrhein teils niedrigere Beträge — aktuellen Stand auf aekno.de prüfen.

Offizielle Informationsseite der Kammer ↗

Rheinland-Pfalz

Zuständige Kammer: Bezirksärztekammer Rheinhessen (Mainz), im Auftrag der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

Anmeldeweg: Eigenständige Anmeldung per E-Mail direkt bei der Bezirksärztekammer Rheinhessen, sobald das LSJV Koblenz die Eingangsbestätigung für den Approbationsantrag ausgestellt hat.

Gebühr: 425 €

Offizielle Informationsseite der Kammer ↗

Saarland

Zuständige Kammer: Ärztekammer des Saarlandes

Anmeldeweg: Die verfügbaren Quellen bestätigen, dass die Approbationsbehörde die Daten an die Kammer übermittelt; die genauen Anmeldeschritte waren öffentlich nicht klar dokumentiert. Bitte direkt bei der Ärztekammer des Saarlandes nachfragen.

Gebühr: nicht veröffentlicht (unbestätigt — bitte bei der Kammer nachfragen)

Offizielle Informationsseite der Kammer ↗

Sachsen

Zuständige Kammer: Sächsische Landesärztekammer (SLAEK)

Anmeldeweg: Quellenlage deutet darauf hin, dass keine gesonderte persönliche Anmeldung nötig ist und die Gebühr vor der Einladung zu entrichten ist — der genaue Ablauf war jedoch nicht vollständig zu verifizieren. Bitte bei der SLAEK nachfragen.

Gebühr: 590 €

Offizielle Informationsseite der Kammer ↗

Sachsen-Anhalt

Zuständige Kammer: Ärztekammer Sachsen-Anhalt (AEKSA)

Anmeldeweg: Zunächst wird eine Bestätigung des Landesprüfungsamts für Gesundheits- und Heilberufe eingeholt; anschließend reicht man den Antrag inklusive dieser Bestätigung selbst bei der AEKSA ein.

Gebühr: 500 €

Offizielle Informationsseite der Kammer ↗

Schleswig-Holstein

Zuständige Kammer: Keine eigene Kammerprüfung — die Prüfung wird von der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag Schleswig-Holsteins abgenommen

Anmeldeweg: Nur über die Approbationsbehörde: Das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG) meldet Kandidat:innen direkt bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern an. Eine eigenständige Anmeldung ist nicht vorgesehen.

Gebühr: nicht veröffentlicht (unbestätigt — bitte bei der Kammer nachfragen)

Offizielle Informationsseite der Kammer ↗

Thüringen

Zuständige Kammer: Landesärztekammer Thüringen (LÄKT)

Anmeldeweg: Der Antrag wird zusammen mit einem allgemeinsprachlichen B2-Nachweis direkt bei der LÄKT eingereicht. Ob dem zwingend eine Bestätigung der Approbationsbehörde vorausgeht, war öffentlich nicht eindeutig dokumentiert.

Gebühr: 600 €

Offizielle Informationsseite der Kammer ↗

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